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PARWORLD (Société d’Investissement à Capital Variable)
Gründung
Der Fonds wurde am 11. August 2000 unter dem Namen „PARINDEX“ in Luxemburg auf unbestimmte Dauer gegründet. Zum 16. August 2004
hat sich der Fonds in „PARWORLD“ („der Fonds“) umbenannt.
Das Mindestkapital wurde auf EUR 1.250.000,00 (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro) festgelegt. Das Kapital des Fonds ist jederzeit
gleich dem Wert des Nettovermögens aller Teilfonds des Fonds und wird durch Aktien ohne Nennwert repräsentiert.
Kapitalveränderungen erfolgen von Rechts wegen und ohne die bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen von Aktiengesellschaften
vorgeschriebenen Veröffentlichungen und Eintragungen in das Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister.
Die Satzung des Fonds ist am 19. September 2000 im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“ unter der Nummer C 672 veröffentlicht
worden, nachdem sie bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts von und zu Luxemburg hinterlegt wurde, wo sie eingesehen werden kann. Die
neu gefasste Satzung wurde am 26. November 2001, am 8. September 2004 sowie am 14. Juli 2006 bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts von
und zu Luxemburg hinterlegt und am 14. Dezember 2001, am 16. November 2004 sowie am 11. September 2006 im „Mémorial“ veröffentlicht.
Diese Satzung ist letztmalig von der am 16. Mai 2006 a/jointfilesconvert/310996/bgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre geändert worden. Bei der
Geschäftsstelle des Bezirksgerichts von und zu Luxemburg sind Kopien dieser Satzung gegen Zahlung der Gerichtsgebühr erhältlich.
Unter der Nummer B 77 384 wurde der Fonds in das Luxemburger Handelsregister eingetragen.
Der amtliche Gründungsbericht ist bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts von und zu Luxemburg eingereicht worden, wo er eingesehen
werden kann und wo auf Wunsch gegen Zahlung der Gerichtsgebühr Kopien erhältlich sind.
Bis zum 30. Juni 2011 unterlag PARWORLD Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (OGAW III). Seit dem 1. Juli 2011
unterliegt PARWORLD den Bestimmungen des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGAW IV), das die Richtlinie 2009/65/EG über Organismen für gemeinsame Anlagen in nationales Recht umsetzt.
Informationen an die Aktionäre
1. Regelmäßige Berichterstattung
Vom Abschlussprüfer geprüfte Jahresberichte zum letzten Tag des Monats September, ungeprüfte Halbjahresberichte zum 31. März sowie die
Aufstellung der Veränderungen der Zusammensetzung des Wertpapierbestands (Ankäufe und Verkäufe) stehen den Aktionären bei der Depotbank,
der Domizilstelle, dem Repräsentanten der Gesellschaft in der Schweiz, der Zahlstelle und dem Vertreter in Deutschland sowie bei den anderen von
dieser bestellten Instituten und am Sitz des Fonds kostenlos zur Verfügung. Diese Berichte beziehen sich gleichzeitig auf jeden einzelnen Teilfonds
und auf das Vermögen des Fonds als Ganzes.
Die Finanzausweise der einzelnen Teilfonds werden in der Währung des jeweiligen Teilfonds aufgestellt, die Konsolidierung der Konten wird
hingegen in Euro („EUR“) vorgenommen.
Die Jahresberichte stehen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zur Verfügung. Halbjahresberichte werden binnen zwei
Monaten nach Ende des betreffenden Halbjahres veröffentlicht.
2. Informationen an die Aktionäre
a) Nettoinventarwert
Die Nettoinventarwerte der Aktien jedes Teilfonds sind an jedem Bankgeschäftstag am Gesellschaftssitz des Fonds erhältlich. Der Verwaltungsrat
kann außerdem beschließen, die Nettoinventarwerte in Tageszeitungen der Länder zu veröffentlichen, in denen die Aktien des Fonds angeboten
oder verkauft werden.
Sie sind auch bei der Verwaltungsgesellschaft und bei den mit der Zahlungsabwicklung betrauten Banken sowie im Internet unter
www.bnpparibas-ip.com
erhältlich.
b) Ausgabe- und Rücknahmepreise
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise für die Aktien der Teilfonds des Fonds sind täglich bei der Verwaltungsgesellschaft und bei den mit der
Zahlungsabwicklung betrauten Banken erhältlich.
c) Mitteilungen an die Aktionäre
Alle sonstigen Mitteilungen an die Aktionäre werden im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“ in Luxemburg veröffentlicht, sofern
dies laut Satzung oder aktuellem Verkaufsprospekt vorgeschrieben ist. Sie können darüber hinaus auch in einer in Luxemburg regelmäßig
erscheinenden Tageszeitung oder auf Beschluss des Verwaltungsrats in jeder anderen Tageszeitung veröffentlicht werden.
Die nachstehend aufgeführten Teilfonds des Fonds PARWORLD, die die Voraussetzungen für französische Aktiensparpläne (PEA) erfüllen,
investieren dauerhaft mindestens 75% ihres Nettovermögens in PEA-fähige Titel und Vermögensrechte, die von Unternehmen mit Sitz in
Frankreich, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in Island und Norwegen begeben wurden und der Körperschaftsteuer
oder einer gleichwertigen Steuer unterliegen.
- PARWORLD Track Continental Europe
- PARWORLD Track UK
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